Vor gut zwei Wochen fand in der Schweiz erneut ein Abstimmungssonntag statt. Wir erinnern uns, im September waren es fünf, dieses Mal Ende November jedoch nur zwei Vorlagen. Besonders viel Gesprächsstoff lieferte die Konzernverantwortungsinitiative, welche vom Volk zwar angenommen wurde, jedoch schlussendlich trotzdem nicht durchkam, weil sie am Ständemehr gescheitert ist. Nun steht die Regel des Ständemehrs im Zentrum der politischen Diskussion. Ist sie heutzutage noch vertretbar, oder sollte sie doch eher reformiert oder gar abgeschafft werden?

Ein kurzer Überblick

Das Ständemehr ist sozusagen eine föderalistische Zustimmung (also eine Zustimmung der Kantone), welche nebst einer demokratischen Zustimmung (einer Zustimmung vom Volk) immer benötigt wird, wenn eine Verfassungsänderung beschlossen werden soll. Volksinitiativen, wie beispielsweise eben die Konzernverantwortungsinitiative, sind jeweils solche Verfassungsänderungen, weswegen bei diesen eben nicht nur entscheidend ist, ob die Mehrheit des Volkes, sondern eben auch, ob die Mehrheit der Kantone dafür ist. 

Gut 100 Jahre lang hat die Einführung dieser Regelung nichts bewirkt, bis es dann ab Mitte des 20. Jahrhunderts einige Kollisionen gab, wo Volk und Stände nicht gleich abgestimmt haben und die Vorlage schlussendlich gekippt ist, weil die Stände dagegen waren (es gab tatsächlich auch einige wenige Fälle, in denen es umgekehrt war, also Stände: JA, Volk: NEIN). Diese Kollisionen können bislang noch an der Hand abgezählt werden, doch gerade seit der jüngsten Kollision ist das Thema wieder topaktuell.

Gleiche oder ungleiche Verteilung?

Gerade grosse Kantone fühlen sich von der Regelung des Ständemehrs im Stich gelassen, da sie eher den bevölkerungsarmen Kantonen zu Guten kommt. Während der Kanton Zürich mehr als 1,5 Millionen Einwohner hat, wohnen im Kanton Uri gerade mal ungefähr 36,500 Menschen. Selbstverständlich ist das nicht die Zahl aller Wahlberechtigten, doch der klare Unterschied wird ersichtlich. Beide dieser Kantone haben eine gleichwertige Standesstimme. Allerdings braucht es entsprechend im kleineren und weniger bevölkerungsdichten Kanton Uri viel weniger Menschen für ein JA des Kantons Uri, als dass es das im Kanton Zürich benötigt. 

Föderalistisch macht dies Sinn, da wir den Grundsatz haben, dass alle Kantone gleich sind. Es stellt sich jedoch die Frage, ob wir an diesem Prinzip noch gleichstark festhalten müssen, wie es bei der Gründung des Bundesstaats der Fall war. Damals, 1848, hat eine Minderheit von kleinen katholisch-konservativen Kantonen den Sonderbundskrieg verloren. Um diese Minderheit zu schützen wurden ebensolche Gleichheitsregelungen eingeführt. Doch wie sieht es mit dieser Gleichheit heute aus?

Neue Minderheiten = Neue Regeln?

Die grossen Konfliktlinien, welche die Schweiz heute teilen, finden definitiv nicht mehr auf derselben Ebene statt, wie es damals im Sonderbundskrieg der Fall war. Es kämpften die Liberalen gegen die Katholisch Konservativen. Heute sind die vagen Äquivalente jener Gruppierungen, nämlich FDP und CVP politisch oft sehr nahe beieinander. Die wirklichen Minderheiten, welche möglicherweise «Schutz» bedürften, sind heute andere. Beispielweise haben wir den Röstigraben, welcher sich bei Abstimmungen oftmals sehr gut zeigt. Die französischsprachige Schweiz gehört klar zu einer Minderheit und hat auch oft andere politische Interessen. Wäre dies beispielweise nicht eher eine Minderheit, die man schützen sollte? 

Würde allerdings die Stimmgewichtung der Stände neu verteilt werden, sprich, wenn manche Kantone plötzlich mehr Stimmen hätten als andere, wo wäre dann der Gleichheitsaspekt? Zwar kann momentan auch nicht wirklich von einer fairen, gleichen Verteilung gesprochen werden. Zwar hat jeder Kanton eine gleichberechtigte Stimme, doch die Einwohnerzahlen lassen definitiv anderes als komplette Gleichheit vermuten. So sind zwar die Stände gleichberechtigt, doch die Stimmen der Menschen in den verschiedenen Ständen bzw Kantonen fallen nicht alle gleich ins Gewicht.

Eine mögliche Lösung?

Statt also an der Anzahl Stimmen der Kantone etwas zu ändern, sollte vielleicht mehr das Verhältnis des Demokratieprinzips mit dem des Föderalismusprinzips neu ausgehandelt werden. In der Schweiz ist beides wichtig, soviel ist klar. Wenn sich jedoch der demokratische Entscheid, also der des Volkes, sehr deutlich von dem der Kantone abhebt, sollte sich laut einer Reformidee, welche in der Politikwissenschaft als die des «Qualifizierten Volksmehrs» bekannt ist, der Entscheid des Volkes durchsetzen können. In diesem Falle würde dann das Ständemehr für diese spezielle Situation nicht mehr gelten. Wie viel stärker das Volksmehr gegenüber dem Ständemehr genau sein muss, wäre ein Diskussionspunkt, wenn diese Reformidee einmal ernsthaft in Betracht gezogen werden würde. 

Bisher steht das wohl aber noch in den Sternen. Zwar zeigt sich der Reformbedarf des Ständemehrs in verschiedenen Punkten und Aspekten (und dies bereits seit den 90ern und nicht erst seit der letzten Abstimmung). Jedoch bräuchte es für eine Veränderung, beziehungsweise Reform des Ständemehrs ein Ständemehr bei der Abstimmung. Und ob die Kantone, welche bisher vom Ständemehr profitierten (sprich die kleinen, bevölkerungsschwachen) dem zustimmen würden, ist eher unwahrscheinlich.

Geschrieben von:

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