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Bald ist es wieder soweit: In 10 Tagen wird die Schweizer Bevölkerung über fünf Vorlagen abstimmen, unter anderem über zwei Volksinitiativen. Doch wie soll man abstimmen? Sind die Vorlagen sinnvoll oder nicht? Viele haben weder Zeit noch Interesse daran, sich richtig mit den einzelnen Vorlagen zu beschäftigen. Deshalb beschäftigt dieser Artikel sich mit einer Auswahl an Pro- und Kontraargumenten sowie einer Kurzzusammenfassung zur Forderung der jeweiligen Vorlage, um sich einen schnellen Überblick über die aktuellen Vorlagen zu machen.

Die fünf Vorlagen, die uns im Juni beschäftigen, sind folgende:
1. Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung
2. Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
3. Covid-19-Gesetz
4. CO2 -Gesetz
5. Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung

Die Trinkwasserinitiative verlangt, dass ein Teil der bezahlten Steuern zukünftig in eine pestizidfreie Lebensmittelproduktion fliesst. Ausserdem soll die prophylaktische, also vorbeugende Verwendung von Antibiotika verboten werden. Die Tiere auf den Höfen sollen mit betriebseigenem Futter ernährt werden. Nebst den Subventionen sollen die Bäuerinnen und Bauern mit Investitionshilfen, Forschung und Bildung unterstützt werden.

Pro

  • Momentan wird der Pestizidgrenzwert im Trinkwasser vielerorts überschritten. Der Konsum dieses Wassers kann uns über längere Zeit gesundheitlich schaden – eine Versorgung mit einwandfreiem Wasser ist somit nicht möglich.
  • Durch übermässige Verwendung von Antibiotika entstehen mehr antibiotikaresistente Bakterien – somit entstehen mehr Krankheiten, gegen die wir keine Medikamente haben. Sogar in unserem Trinkwasser findet man bereits solch antibiotikaresistente Bakterien vor.
  • Die Tierbestände für die Produktion von Fleisch und Eiern in der Schweiz sind heute durch den massiven Futterimport von 1,2 Mio. Tonnen pro Jahr künstlich überhöht. Die Folge sind Gülleüberschüsse, die zu Nitrat, einem krebserregenden Salz, im Trinkwasser führen.
  • Durch die Importfutterproduktion gelangt auch Ammoniak in unsere Böden, Gewässer und in die Luft. Ammoniak belastet unsere Lungen mit Feinstaub, zerstört die Biodiversität und schadet dem Klima.
  • Durch die Subventionsumlenkung würden ökologische Lebensmittel nicht mehr teurer als die umwelt- und gesundheitsschädigenden sein.

Wir müssen auf unsere Gesundheit und auf die Umwelt achten und dazu gute Massnahmen zur Durchsetzung einführen.

Kontra

  • Bereits heute werden viele Lebensmittel aus dem Ausland importiert. Durch die Trinkwasserinitiative würde die Lebensmittelproduktion im Inland teurer und strenger werden, weshalb man noch mehr auf Import setzen würde, weshalb die Umweltbelastung noch mehr steigt.
  • Seit einigen Jahrzehnten wird der prophylaktische Antibiotikaeinsatz drastisch verschärft. Mit der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) werden laufend weitere Massnahmen ergriffen, damit der Antibiotika-Einsatz reduziert werden kann. Bereits jetzt sieht man gewaltige Fortschritte: Seit 2018 wurde der Antibiotikaeinsatz bei Tieren um 48% reduziert.
  • Viele Höfe haben nicht genug Platz und Ressourcen, um genügend Produkte herzustellen für ihre Tierhaltung – sie könnten somit weniger Tiere halten, da die Tiere neu von vom Hof hergestellten Produkten ernährt werden sollten.
  • Die im Trinkwasser nachgewiesenen Rückstände liegen fast immer weit unter den gesetzlichen Höchstwerten. Neue Erkenntnisse für den Wirkstoff Chlorothalonil haben unlängst dazu geführt, das dessen Abbauprodukte von «nicht relevant» zu «relevant» eingestuft wurden. Der gesetzlich vorgeschriebene Grenzwert wurde dadurch um den Faktor 100 reduziert. An zahlreichen Trinkwasserfassungen wurden in der Folge die Grenzwerte überschritten. An der Wasserqualität hat sich jedoch nichts geändert.

Die Initiative ist keine Trinkwasser-, sondern eine Importförderungsinitiative.

Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Diese Initiative schlägt folgende Änderung in der Bundesverfassung vor: Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege ist verboten. Die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, ist verboten.
(Pestizide sind Stoffe zur Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern. Sie werden eingeteilt in Pflanzenschutzmittel, Biozide sowie Tierarzneimittel.)

Pro

  • Mit der Initiative soll die Schweiz von diesen Giften befreit werden. Denn synthetische Pestizide schaden nicht nur der Gesundheit, sondern verunreinigen auch unsere Umwelt.
  • Pestizide und ihre Abbauprodukte lassen sich heute im Körper klar nachweisen. Die Natur kann den Abbau nicht bewältigen. Langfristige Studien haben gezeigt, dass eine chronische Exposition gegenüber bestimmten Pestiziden selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen negative gesundheitliche Auswirkungen hat. Besonders betroffen sind Kinder. Pestizide können die Entwicklung des Gehirns bei ungeborenen Kindern sowie die sexuelle Entwicklung von Jugendlichen negativ beeinträchtigen. Der Verzicht auf Pestizide ist notwendig für unsere Gesundheit.
  • Synthetische Pestizide gelangen über die Luft und das Wasser in natürliche Kreisläufe und zerstören damit ganze Ökosysteme: Die Zahl der Insekten ging innerhalb nur einer Generation um fast drei Viertel dramatisch zurück, Wasserläufe wurden vergiftet, Böden immer unfruchtbarer und ganze Bienenkolonien starben aus.
  • Pestizide sind auch deutlich in unseren Lebensmitteln nachzuweisen. Zugang zu giftfreiem und unbedenklichem Essen zu haben, sollte ein Grundrecht sein.
  • Menschen, die sich ausschliesslich oder mehrheitlich von pestizidfreien Bio-Lebensmitteln ernähren, erleiden durchschnittlich ein um 25% geringeres Krebsrisiko als Menschen, die sich hauptsächlich von konventionell produzierten Lebensmitteln ernähren.

Das Grundrecht, umweltfreundliches und nicht gesundheitsschädigende Lebensmittel konsumieren zu dürfen, sollte wieder zu uns zurückkehren.

Kontra

  • Auch private Gartenbesitzer und die SBB benutzen Pflanzenschutzmittel, die Initiative bezieht sich jedoch lediglich auf die Landwirtschaft.
  • In der Initiative sind alle Pestizide im Fokus, unter anderem auch Pflanzenschutzmittel inbegriffen. Damit wäre auch der Biolandbau betroffen, der diese Schutzmittel momentan benutzt.  Ohne Pestizide können die Landwirte ihren Gemüseanbau nur ungenügend vor Krankheiten, Schädlingen und der Konkurrenz von Unkräutern schützen
  • Die Versorgung mit Schweizer Lebensmitteln und die Auswahl an importierten Lebensmitteln wird eingeschränkt. Bei der Produktion werden Hygienevorschriften schwieriger einzuhalten sein. Zudem würden internationale Handelsabkommen verletzt.
  • Bei einem vollständigen Verzicht auf synthetische Pflanzenschutzmittel würden die Erträge massiv zurückgehen: In der konventionellen Landwirtschaft um 30 bis 50 Prozent, bei Obst und Gemüse sogar bis 80 Prozent. Der Bio-Landbau (mit 20 bis 30 Prozent weniger Ertrag als die konventionelle Landwirtschaft) hätte noch einmal bis 50 Prozent weniger Ertrag.
  • Ohne Pestizide brauchen Gemüseanbauer mehr Fläche für denselben oder sogar weniger Ertrag – die Selbstversorgungsquote sänke drastisch und Gemüse müsste vermehrt aus dem Ausland importiert werden. Da man auch im Ausland die pestizidfreie Produktion kontrollieren müsste, wäre das ein sehr kostspieliger bürokratischer Aufwand, den wir Konsumenten zahlen müssten. Gemüse würde ein Luxusprodukt werden.
  • Ohne Pestizide steigt der Qualitätsmangel bei Gemüse – das Risiko, dass die Ware nicht gekauft wird, erhöht sich und mehr Foodwaste ist nicht auszuschliessen.

Mit der Initiative fördern wir nur den Import.

Covid-19-Gesetz

Als letztes Jahr wegen der Pandemie gesellschaftliche Massnahmen notwendig waren, um die Corona-Verbreitung einzudämmen, musste der Bundesrat das Notrecht einberufen, denn das Epidemiegesetz deckte nicht alle notwendigen Massnahmen, Erwerbsersatzentschädigungen und die Härtefallhilfen,  die ergriffen werden mussten. Doch das Notrecht kann maximal nur sechs Monate andauern – da die Pandemie jedoch noch weiter andauerte, beziehungsweise andauert, hat das Parlament am 25. September 2020 das Covid-19-Gesetz einberufen, um weiterhin die Massnahmen durchführen zu können. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten, doch nach Meinung des Referendumskomitees ist das Gesetz überhastet und am Volk vorbei erarbeitet worden.  So ist nun ein Referendum zustande gekommen und am 13. Juni 2021 wird entschieden, ob das Covid-19-Gesetz weiterhin gilt oder nicht.

Pro

  • Das Gesetz ist nötig, um die Covid-Tests und die Unterstützungen beispielsweise der Restaurants weiter problemlos zu finanzieren. Auch der Zugang zu Medikamenten gegen Corona könnte ohne das Gesetz beeinträchtigt werden.
  • Neue Massnahmen bei einer neuen Ansteckungswelle würden wieder komplizierter einführbar sein.
  • Ein «Nein» zum Corona-19-Gesetz ändert nichts daran, dass der Bundesrat Versammlungsverbote verhängen und Schulen, Restaurants und Läden schliessen kann. Diese Massnahmen sind alle bereits durch das Epidemiengesetz erlaubt.
  • Bei einem «Nein» ist die finanzielle Hilfe nach dem September nicht mehr möglich (oder zumindest erschwert.) Leistungsausbau bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit, Härtefallhilfe, Hilfsgelder für Kultur, Sport, Medien und Krippen fallen somit ab Ende September alle aus.

Schwere Zeiten fordern spezielle Massnahmen, um nicht in Chaos zu versinken. Wir müssen die durch die Pandemie Arbeitslosen weiterhin finanziell unterstützen können.

Kontra

  • In Artikel 3a wird vorgesehen, dass Menschen, die geimpft sind, nicht mehr in Quarantäne müssen. Das schafft eine Rechtsungleichheit: Die Ungeimpften – Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen – sind weiterhin dem willkürlichen Freiheitsentzug von Isolation und Quarantäne ausgesetzt. Ungeimpften werden allgemein Grundrechte entzogen.
  • Auch wenn das Gesetz abgelehnt wird, werden die Finanzhilfen bis zum 25. September 2021 weiterlaufen.
  • Die wirtschaftlichen Einschränkungen haben schlimme Nachfolgen: Jugendarbeitslosigkeit, häusliche Gewalt und Suizide nehmen zu.
  • Die Mediensubventionen erhöhen sich mit dem Covid-Gesetz auf neu 480‘000‘000 Franken jährlich. Nach Worten der Gegner des Covid19-Gesetzes kaufe der Bundesrat die Medien und die Pressefreiheit sei somit gefährdet.

Das Parlament hat das Gesetz letztes Jahr an uns vorbeigeschmuggelt – in einer Demokratie dürfen wir uns das nicht gefallen lassen.

CO2 -Gesetz

Das CO2-Gesetz sieht vor, dass die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhöht wird und dass der Benzinpreis steigt. Auch das Fliegen soll teurer werden – wegen einer Flugticketabgabe von 30 Franken auf Europaflügen und maximal 120 Franken auf Interkontinentalflügen. Ausserdem sollten Privatpersonen und Unternehmen, die einen geringen CO2-Aussstoss haben, Rückvergütungen bekommen.

Pro

  • Das Gesetz schützt das Klima durch einen niedrigeren CO2-Ausstoss.
  • Es werden neue Arbeitsplätze mit Zukunft und zusätzliche Aufträge geschaffen für kleine und mittlere Unternehmen.
  • Die Schweiz wird unabhängiger gegenüber dem Import ausländischer Erdölkonzernen.
  • Die Bevölkerung und Unternehmen werden nicht so sehr bestraft wie mit anderen umweltschützenden Massnahmen.
  • Als Alpenland sind wir Schweizer vom Klimawandel besonders betroffen – im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt erwärmt sich die Schweiz doppelt so schnell. Pflanzenarten sowie Gletscher sterben aus; Naturgefahren wie Erdrutsche häufen sich an.
  • Steigt der CO2-Gehalt in der Luft weiter, müssen wir mit gewaltigen Folgekosten rechnen. So kostet uns dies schlussendlich mehr, als wenn wir jetzt schon auf unser Klima achten.
  • Mit dem Gesetz sollen sich die CO2-Emissionen 2030 halbieren im Vergleich zu 1990. Bis 2030 sollen sich die Emissionen gegenüber 1990 mindestens halbieren. Dies ist möglich durch eine Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und neuen Technologien.
  • Die Massnahmen des CO2-Gesetzes sind fair und sozial ausgestaltet.
  • Ohne Gesetz fällt die Schweiz beim Umweltschutz zurück, unser Klimaziel können wir auch nicht mehr einhalten.

Wir müssen jetzt handeln und unsere Umwelt schützen – wir müssen die Emissionen senken.

Kontra

  • Ein CO2-Gesetz würde am weltweiten CO2-Ausstoss nicht viel verändern, da die Schweiz im weltweiten Vergleich nur einen geringen Ausstoss (0,1%) haben.
  • Das Gesetz hat auch finanzielle Auswirkungen auf das Volk.
  • Durch das Gesetz wären Mittelstand und mittlere und kleinere Unternehmen konfrontiert mit mehr Abgaben und Vorschriften.
  • Durch das CO2-Gesetz entstehen mehr Verbote und Vorschriften, sowie Steuern und Abgaben.
  • Nicht alle haben genügend Geld, um sich erneuerbare Heizungen einbauen zu lassen oder die teuren Abgaben, die sonst entstehen zu bezahlen.
  • Benzin und Diesel werden um bis zu 12 Rappen teurer, die Abgabe bei Heizöl und Gas wird mehr als verdoppelt.
  • Vor allem das kleine Gewerbe, Pendler, Mieter und Menschen der tieferen Arbeitsschichten werden durch das Gesetz belastet – die grösseren Firmen leiden dagegen fast nicht.
  • Auf Flugtickets wird eine neue Steuer von fast 120 Franken eingeführt.
  • Fliegen und Autofahren wird zum Luxus, den sich nur Reiche leisten können.
  • Die Bevölkerung in Gebieten, in denen kein enges ÖV-Netz zur Verfügung steht, wird überproportional belastet, da sie mit dem Auto fahren müssen – also alle, die ausserhalb der urbanen Zentren oder in Bergregionen leben. Dies führt zu einem Graben zwischen der Bevölkerung in städtischen und ländlichen Gebieten.

Durch das CO2-Gesetz kommen die Mittel- und die arme Schicht in eine finanzielle Notlage, die Emissionen weltweit werden jedoch dadurch kaum gesenkt.

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)

Das PTM dient in erster Linie dazu, eine Sicherheitslücke schliessen zu können. Die Polizei erhält mehr Instrumente, um schon im Voraus gegen terroristische Akte vorzugehen. Mit den bisher geltenden Gesetzen kann man erst nach einer Straftat Massnahmen ergreifen, also nie eine Straftat verhindern. Die Polizei darf nur dann eingreifen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt und solange es verhältnismässig ist. Hausarrest kann nur mit Bestätigung des Gerichts durchgeführt werden.

Pro

  • Die Polizei kann Terrorakte vorbeugen und Massnahmen einführen, damit Terroristen ihren Anschlag nicht durchführen können.
  • Sicherheit und Schutz der Bevölkerung werden können durch das Gesetz besser garantiert werden.
  • Europa wurde in den letzten Jahren vermehrt terroristischen Akten ausgesetzt. Auch die Schweiz hat im letzten Jahr zwei dschihadistische Attacken mit Messern erleben müssen.
  • Die terroristische Bedrohung in der Schweiz ist weiterhin hoch – das behauptet der Nachrichtendienst des Bundes.
  • Die Schweiz wird mit Einführung des Gesetzes als autoritäres Regime zum Vorbild.
  • Die neue Rechtsgrundlage ist mit den Grundrechten, mit der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) und den einschlägigen UNO-Verträgen vereinbar.

Durch das PTM können Terrorakte verhindert und somit Menschenleben gerettet werden.

Kontra

  • «Terroristische Aktivität» wird im Gesetz nicht genügend definiert.
  • Das Gesetz kann die Menschen- und speziell Kinderrechte gefährden.
  • Das Gesetz gefährdet unschuldige Bürger, die beschuldigt werden.
  • Massnahmen gegen Bürger können auch eingeführt werden, wenn keine ausreichenden Beweise für die Einleitung eines Strafverfahrens vorliegen, sondern lediglich ein Verdacht besteht.
  • Lediglich mit einem Verdacht kann man sogar unter Hausarrest gestellt werden oder ein Ausreiseverbot bekommen – man wird also seiner Freiheit beraubt ohne richtige Beweise.

Das Gesetz ist leicht missbräuchlich und kann sogar unseren Menschenrechten schaden.