Der Name Michael Lauber ist seit einigen Wochen wieder in aller Munde. Der Bundesanwalt, der laut der Gerichtskommission des Parlaments seine Pflichten im Amt grob verletzte und nun vergangene Woche seinen Rücktritt angekündigt hat. Doch was ist eigentlich die Aufgabe des Bundesanwalts, beziehungsweise der Bundesanwaltschaft? Und was hat es mit dem heiss diskutierten Fall von Michael Lauber auf sich? Im folgenden Beitrag erfährst du die wichtigsten Informationen, die dich mit diesem aktuellen Thema etwas vertrauter machen.

Die Behörde kurz umrissen

Grob gesagt befasst sich die Bundesanwaltschaft mit Strafdelikten, die sich gegen den Bund richten. Solche Fälle gibt es sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Der Bundesanwalt, zur Zeit noch Michael Lauber, gilt als Leitung der Bundesanwaltschaft. Er wird von der vereinigten Bundesversammlung, also Nationalrat und Ständerat zusammen, gewählt. Dies geschah zuletzt im September des vergangenen Jahres, als Lauber für seine dritte Amtsperiode 2020-2023 wiedergewählt wurde. Da dieser nun aber zurücktritt, wird es für die aktuelle Amtsperiode jemand neuen brauchen. Gleichzeitig gibt es aber auch Stimmen wie Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, der einen generellen Reformbedarf bei der Behörde sieht. Ob es zu einer Reform kommt, wird momentan in der Geschäftsprüfungskommission beraten.

Im Auftrag des Bundes

Die Bundesanwaltschaft mit Hauptsitz in Bern kümmert sich um verschiedene juristische Angelegenheiten. Hauptsächlich geht es um die Ermittlung und Anklage von Straftaten, die schwerwiegend die Interessen des Bundes verletzen. Auf nationaler Ebene wären das beispielweise Beamtenkorruptionsdelikte. 2019 wurde beispielweise ein Verfahren eröffnet, in welchem untersucht wurde, ob ein Parlamentarier von einem Lobbyist bestochen wurde. Schlussendlich wurde das Verfahren jedoch eingestellt, da laut dem Gesetzgeber kein rechtswidriger Verstoss, sprich keine Bestechung oder Vorteilsgewährung, vorgelegen ist. 

Auf internationaler Ebene ist die Bundesanwaltschaft oft in enger Zusammenarbeit mit ausländischen Instanzen. Verfahren, die sich mit Terrorismus, Cyberkriminalität oder Geldwäscherei beschäftigen sind oftmals sehr komplex und gehören in die Kategorie der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung. So kann die Bundesanwaltschaft beispielweise Anklage gegen Personen erheben, die sich bei der Organisation Islamischer Staat (IS) betätigen. 

Das Fussball-Verfahren und der Fall Michael Lauber

2015 wurde von der Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen einige Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball WM 2006 eröffnet. Diese hat damals in Deutschland stattgefunden und zur Debatte stand nun, ob diese Standortsvergabe rechtens verlaufen ist oder ob ein Stimmenkauf stattgefunden hat. Im Herbst 2018 trat Bundesanwalt Lauber vor die Medien und äussert sich unter anderem auch zu informellen zwei Treffen, die er «selbstverständlicherweise» mit Betroffenen des Verfahrens gehabt hatte. Das Problem ist, dass es sich laut anderen Quellen aber nicht um zwei, sondern um drei solcher Treffen handelte. Genau dieses dritte Treffen ist es, welches danach heiss debattiert wurde. 

Den Quellen zufolge hat sich Lauber an diesem dritten Treffen mit FIFA Präsident Gianni Infantino und einigen weiteren Personen getroffen. Im Nachhinein scheinen aber alle Beteiligten davon nichts mehr zu wissen und verneinen das Treffen im Berner Hotel Schweizerhof konsequent. Trotz der kritischen Stimmen und den Verstrickungen in dieses ungeklärte Treffen wird Lauber 2019 aber wiedergewählt. Bald darauf folgt aber ein Disziplinarverfahren gegen Lauber wegen illoyalem Handeln und der Aussage von Unwahrheiten. Er habe die Pflichten seines Amts verletzt und wurde deswegen mit einer Lohnkürzung bestraft. Gegen diese ging Lauber jedoch gerichtlich vor. Kurz darauf wurde von der parlamentarischen Gerichtskommission ein Verfahren eingeleitet, welche ihn des Amts entheben könnte.

Schlussendlich musste es aber nun nicht zu einer Vollendung dieses Verfahrens kommen, da Lauber in den vergangenen Tagen erst seinen Rücktritt anbot und ihn dann kurz darauf bestätigte. Wer ab 2021 im Amt des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sein wird und die Nachfolge Laubers antritt, ist noch unklar.

Geschrieben von:

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