Internationale Redaktionen sind nach den Enthüllungen der «Suisse Secrets» geschockt: Schweizer Journalistinnen und Journalisten droht ein Strafverfahren, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten. Woher stammt dieses Gesetz und was steckt hinter dieser Einschränkung der Pressefreiheit?
Mehrere Monate lang untersuchten Journalisten und Journalistinnen aus der ganzen Welt geleakte Bankdaten der Credit Suisse. Die Untersuchung der geleakten Daten wurde von der Süddeutschen Zeitung und der OCCRP («Organized Crime & Corruption Reporting Project») geleitet. Bis zu 18’000 Konten, die zu Spitzenzeiten um 100 Milliarden US-Dollar hielten, wurden unter die Lupe genommen. Darunter wurden mehrere problematische Konten gefunden, die von Kriminellen, korrupten Politikern und vermeintlichen Menschenrechts-Verletzer/innen gehalten werden.
Die Schweiz, oder besser gesagt Schweizer Banken sind ein beliebtes Ziel für ausländisches Geld. Das liegt teils an den strikten Gesetzen über Bankgeheimnisse. Banken sollten problematische Kunden, die ihr Geld illegal erlangten oder sonst in Verbrechen verwickelt waren, eigentlich vermeiden. Doch die geleakten Daten zeigen, dass eben diese strikten Gesetze Schweigsamkeit, Korruption und Ausnutzung in Schweizer Banken fördert.

Artikel 47 des Bankgesetzes: Der Knebel Schweizer Medien
In demokratischen Ländern ist es kein Verbrechen über geleakte Bankkonten zu berichten, solange die Enthüllungen dem öffentlichen Interesse dienen. Die Schweiz ist jedoch eine Ausnahme: Wenn Schweizer Journalisten und Journalistinnen Bankgeheimnisse veröffentlichen, riskieren sie ein strafrechtliches Verfahren.
Woher stammt diese gesetzliche Grundlage? Vor sieben Jahren wurde das Gesetz zu Bankgeheimnissen verschärft um deutsche Steuersünder zu bestrafen, nachdem Deutschland Jahre zuvor illegal beschaffte Bankdaten aus der Schweiz für Millionen von Euros kaufte. Tausende deutsche Steuerhinterzieher zeigten sich aus Angst gleich selbst an. Deutschland kassierte anschliessend um die sieben Milliarden Euro an Strafen und Steuern. Die Schweizer Banken verloren riesige Mengen an deutschem Schwarzgeld. Die bürgerlichen Parteien der Schweiz waren entsetzt.
Wer Verbrecher aufdecken möchte, wird selbst zum Verbrecher.
Samira Marti, Parlamentarierin der Sozialdemokratischen Partei im Schweizer Nationalrat
So kam es dann zur Initiative: «Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen». Seit 2015 können Bankangestellte, welche die Daten offenbaren, sowie Dritte, welche die Daten weiterverbreiten (also auch Journalisten und Journalistinnen), mit bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden. Zur Zeit der Verschärfung gab es wenige Stimmen, die auf die Verletzung der Pressefreiheit hindeuteten. Jetzt will die SP das Gesetz wieder ändern. Doch nur die Zukunft wird zeigen, ob und wie lange das Gesetz effektiv noch Journalisten und Journalistinnen zum Schweigen bringen wird.
Quellen: Suisse Secrets, Artikel 47, Die Initiative