Das Schweizer Urheberrechtsgesetz gilt seit 1993. Während den letzten Jahren hat unserer Regierung eine Revision bzw. eine Anpassung des Urheberrechts an das Internet-Zeitalter durchgearbeitet. Letzte Woche verabschiedete der Bundesrat die Revision und setzte dabei besonders viele Schweizer Musikkünstler in Rage. Der Grund: Die Regierung verweigert die Netzsperrung von illegalen ausländischen Netzanbietern. Abgesehen davon haben diese bereits ein weiteres Problem, aber dazu später mehr.

Was hat sich nicht geändert?

Bis anhin konnte man diverse Serien und Songs nebst auf kostenpflichtigen Streaming-Seiten auch auf illegalen Webseiten konsumieren das heisst, herunterladen. Und das ohne grosse Komplikationen. Nach Änderung des Urheberrechts ist dies weiterhin erlaubt. Das Herunterladen von Dateien illegaler Anbieter ist in der Schweiz nicht strafbar und der Konsument hat demnach nach wie vor nichts zu befürchten, was den Eigengebrauch angeht.

Bloss für Schweizer Hosting Plattformen soll es nun nicht mehr möglich sein, Piraterieplattformen zu beherbergen. Falls doch, müssen sie diese rasch entfernen. Beim Wiederauftauchen der Urheberrechtsverletzung könnten die Provider strafrechtlich verfolgt werden. Ausserdem dürfen nun Forscher und Bibliotheken ihre Bestände ohne explizite Erlaubnis nutzen dürfen und Kulturschaffende profitieren nun von einer besseren Verwertung des Video-on-demand Rechts (Video direkt per Streaming ansehen).

Neu sind auch Fotografien von Hobbyfotografen um einiges besser geschützt. Diese konnten sich bis heute nur schlecht gegen die unbefugte Übernahme deren Fotografien wehren. Jetzt sind alle Fotografien (nicht nur Kunstwerke, sondern auch normale Ferien-Schnapp-Schüsse) rechtlich geschützt und dürfen ohne Erlaubnis nicht durch Dritte ins weiterverwendet werden.

Europa macht es besser

Die Schweiz hatte bis vor den Entscheid eines der lockersten Urheberrechtsgesetzte überhaupt. Während in Deutschland bei der kleinsten nicht ganz legalen Tat eine Rechnung in den Briefkasten flattert, braucht es in der Schweiz weit mehr, um gestraft zu werden. Umso grösser war folglich das Interesse an der Verschärfung des Gesetzes, besonders in der Musikindustrie. Laut Lorenz Haas vom Verband der Schweizer Musikproduzenten IFPI gäbe es «keinen legitimen Grund mehr, den Download aus illegaler Quelle weiterhin für rechtmässig zu erklären». Schliesslich gibt es mittlerweile diverse günstige oder kostenlose Musikplattformen (ITunes, Spotify, YouTube etc.). Ausserdem hat die Regierung die Zugangssperre von illegalen ausländischen Netzanbietern verweigert – eine grosse Enttäuschung für die Musikindustrie. In vielen anderen europäischen Ländern ist diese Netzsperrung gang und gäbe.

Die Politik ist zu langsam

Während die Neuerung des Urheberrechts jahrelange Diskussionen beanspruchte, nennen die schweizer Musiker bereits ein anderes Problem. Einnahmen auf den legalen Plattformen sind kaum nennenswert – eine Änderung wäre dort wünschenswert, da vergleichsweise auch die CD-Verkäufe geringer werden. Das Internet ist schnelllebig, was gestern ein Problem war, ist morgen gelöst, was heute im Trend ist, trägt morgen niemand mehr. Die Politik ist in diesem Rennen jedoch immer noch an letzter Stelle und sollte sich besten Falls der Geschwindigkeit des WWW’s angleichen.

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