Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Die Schweiz verstösst mit ihren Regelungen der Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot. Die Schweiz muss das Gesetz nun anpassen.
Ein Mann aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden reichte gegen den Bund Klage ein, da ihm die Witwerrente gestrichen wurde, als seine Tochter die Volljährigkeit erreichte. Eine Frau hätte die Rente trotzdem weiterhin erhalten. Als Grundsatz nahm er die Gleichberechtigung von Mann und Frau, was bei Bund und Kanton aber nicht durchkam.
Daher wandte er sich anschliessend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er die Klage gewann. Die Ansicht, dass der Mann der Haupternährer der Familie sei und Frauen nicht, sei veraltet. Der Witwer habe sich in der gleichen Position wie viele Witwen befunden und sei trotzdem anders behandelt worden und daher liege eine klare Diskriminierung vor, teilte die grosse Kammer des EGMR mit.
Mit dem Entscheid des EGMR muss der Bund die Handhabung der Witwerrente überarbeiten, um die ungleiche Behandlung von Mann und Frau zu beseitigen. Wie das Gesetz nun genau abgeändert wird, ist noch offen, denn mehrere Lösungen sind möglich. Bis die Änderung des Gesetzes jedoch zustande kommt, wird die AHV jährlich zwölf Millionen Franken für die Übergangslösung ausgeben müssen, vermutet das Bundesamt für Sozialversicherungen.