«Wir wollen das Nachtleben in Solothurn zurück» Mit diesem Motto wurde im Mai 2017 die Facebook-Gruppe «Pro nightlife Solothurn» gegründet. Aufgrund von nicht vorhandenen Bewilligungen, war es für die Solothurner nicht mehr möglich, Partys der bekanntesten Partyveranstalter der Stadt zu besuchen. Wie kam es dazu und wie sieht die Situation heute aus?

«Sorry Partypeople», diese Nachricht erreichte im Frühjahr letzten Jahres die Solothurner. Laut einer Ausgabe der Solothurner Zeitung letzten Jahres sind Partyveranstalter und Barbetreiber eingeschränkt, seitdem die Stadt Solothurn für die Regelung von nächtlichen Anlässen innerhalb der Stadt zuständig ist und nicht mehr der Kanton. Nun ist es notwendig für Partys und Öffnungszeiten, die am Wochenende über die Limite von 02:00 Uhr gehen, eine Bewilligung einzureichen. Doch warum ist es für die «Partypeople» von Solothurn nicht mehr möglich, länger feiern zu gehen?

Abschaffung von Freinachtkontingenten

Ein Grund dafür ist, dass früher bei Baubewilligungen innerhalb der Stadt der zeitliche Rahmen der Öffnungszeit bis auf 02:00 Uhr festgelegt worden war. Mit dem neuen Gesetz, welches bereits letztes Jahr in Kraft trat, ist es also für Veranstalter, welche in solchen Gebäuden ihre Lokalitäten besitzen, nicht mehr möglich, über diese Grenze hinaus geöffnet zu haben. Freinachtkontingente, welche jedem Nachtgastronomiebetreiber für eine bestimmte Zahl an späteren Schliessungszeiten zustehen, werden in der Stadt Solothurn nun abgeschafft, so wurde sogar im Tagesanzeiger darüber berichtet. Ebenfalls wird die Schliessungszeit unter der Woche verkürzt, sowie auch die an den Wochenenden. Barbetriebe dürfen in ihren Lokalen nicht mehr bis um 04:00 Gäste empfangen. Nur noch mit einer Bewilligung, welche vorerst von mehreren Gremien abgesegnet werden muss, ist dies möglich.

Laut Philipp Eng, dem Präsident der Jungfreisinnigen Solothurn, war es vor der Abschaffung des Gesetzes für die Bar- und Restaurantbetreiber möglich, telefonisch mit der Stadtpolizei Kontakt aufzunehmen und die Bitte anzubringen, ihre Lokalitäten länger geöffnet zu haben. Die schlussendliche Entscheidung lag dann bei der Polizei, die die Situation für die einzelnen Abende besser einschätzen konnte.

Die Gastronomie ist besonders betroffen

Gemäss dem Jungpolitiker, habe jeder Betreiber um die 20 Kontingente besessen, die er nach seinem Belieben über das Jahr verteilt einsetzen konnte. Dies sei vor allem in warmen Sommernächten praktisch gewesen, an denen am meisten Menschen den Quai nahe der Aare, genannt «das Mürli», aufsuchen. So konnte spontan entschieden werden, die Lokalität länger geöffnet zu haben und somit den Kunden und Kundinnen einen Ort zu bieten, an dem sie sich länger treffen konnten. Unter den Partyveranstaltern ist unter anderem auch die Bar «Solheure» besonders betroffen. Noch bis zum April letzten Jahres war für die Veranstalter möglich, ihre Lokalität bis um 04:00 Uhr geöffnet zu haben. Doch plötzlich war dies nicht mehr möglich und eine bevorstehende Party musste sogar kurzfristig abgesagt werden. «Das Solheure war bisher fälschlicherweise der Meinung, dass diese Regelung erst ab 2018 nach Ablauf der zweijährigen Übergangsfrist für das neue Gesetz gültig sei», wird in einem Beitrag auf der Facebookseite des Solheures erklärt.

«Gemeinsam gegen Partysterben!»

Nun schaltet sich auch Stück für Stück die Bevölkerung Solothurns ein und wehrt sich mit der Gründung einer Facebook-Gruppe gegen das «Partysterben». Die Facebook-Gruppe «Pro nightlife Solothurn» fasst heute bis zu 1500 Likes. Die Befürworter des Solothurner Nachtlebens haben es satt, dass immer weniger Bewilligungen der Behörde für das Nachtleben ausgesprochen werden. So wird der Beweggrund für die Gründung einer solchen Gruppe in der Info auf ihrer Facebookseite dargelegt. «Gemeinsam gegen Partysterben!», so lautet ihr Slogan.

Nicht nur die Bevölkerung, auch die verschiedensten Jungparteien von rechts bis links, beispielsweise die Jungfreisinnigen, die Junge CVP, die Junge Grüne oder die SVP, haben sich zusammengetan und einen sogenannten «Volksauftrag» erarbeitet. In diesem Volksauftrag wird der Regierungsrat dazu beauftragt, Anpassungen im Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vorzunehmen, die den Städten und Gemeinden des Kantons Solothurn mehr Spielraum in Sachen des Nachtlebens bieten. Die Parteien begründeten dies mit der Entmachtung des freien Umgangs mit Öffnungszeiten der einzelnen Städte und Gemeinden. Laut den Initianten habe die Möglichkeit der Kontingente eine Kompromisslösung für Bewohner von jung bis alt gebildet. Auf der einen Seite, würde den kulturell interessierten und partyfreudigen Leuten Lokalitäten geboten und auf der anderen Seite, würden auch diejenigen geschützt, die in der Nacht ihre Ruhe haben wollen, da dank der begrenzten Anzahl der Kontingente nicht jede Nacht länger gefeiert werden würde. Ausserdem biete das Nachtleben eine Attraktivität für die Stadt Solothurn und wäre ein wesentlicher Bestandteil im Konkurrenzkampf mit anderen Gemeinden und Städten. Die Jungparteien, die diesen Volksauftrag erarbeiteten, erachten wegen den momentan geltenden Gesetzgebungen das Solothurner Nachtleben als nicht attraktiv.

Wie geht es weiter für die «Partypeople» von Solothurn?

«Klar ist, dass es immer Leitragende gibt, die durch eine neue Gesetzgebung eingeschränkt werden. Die Frage ist halt, welcher Seite mehr Gewichtung zu geben ist. Beispielsweise muss mit gewissen Lärmbelästigungen gerechnet werden, wenn man mitten in einer Stadt lebt. Sei es eine kleinere Stadt, wie Solothurn oder eine grössere, wie Zürich, Basel, etc. Eine Stadt ist nun mal eine Stadt und demnach auch lauter, als ein Dorf irgendwo auf dem Land», findet Philipp Eng. «Gewissermassen hat man bei jedem Volksauftrag Interessensverschiedenheiten, die es abzuwägen gilt. Wir hätten auch eine Verlängerung der Öffnungszeiten anfordern können, aber wir wollten den Kompromiss und haben uns so für die Freinachtkontingente entschieden, um nicht nur für eine Seite eine Lösung zu finden», erklärt Philipp zudem.

Der Volksauftrag muss vorerst vom Kantonsrat abgesegnet werden. Von da an ist es für die Anwohner, die sich aufgrund des Lärms gestört fühlen, möglich, ein Referendum zu ergreifen und zu versuchen, die neue Gesetzgebung zu unterbinden. An der Gemeindeversammlung werden über solche Volksaufträge abgestimmt, dort ist es auch für die Gegnerseite möglich, dagegen zu stimmen und den Volksauftrag zu unterbinden. Die Hoffnung geben aber die Jungparteien, sowie die Bar- und Restaurantbetreiber, nicht auf.

Bildquellen

  • stursenbynightkammeru-768×514: Ueli Kammer
Geschrieben von:

Was ist deine Meinung? Schreib einen Kommentar!