Apokalypse, der Untergang des wichtigsten Gutes, welches wir als Generation X, Y, Z und (hier weiteren beliebige Buchstaben aus dem Alphabet einfügen) erschaffen haben. Unser Kulturgut für die Nachkommen zerstört. Kein zufriedener Drake. Kein WTF Checkie Chan. Kein Typ mit Brille, welcher nicht weiss was ein Schmetterling ist. Ganz einfach keine Memes mehr.

Und mit dieser furchtbaren Zukunft geht es heute um die wichtigsten Fragen zum gefürchteten Artikel 13. Der weitaus mehr bedeutet als nur keine Memes mehr.

Was ist denn jetzt ganz genau passiert?

Das Gesicht hinter Artikel 13 Axel Voss, vom Meme Gegner selbst eines geworden.

Trotz enormer Proteste, Petitionen dagegen und wütenden YouTube-Sternchen, welche auf die Strasse gegangen sind, brachte am Ende alles nichts. Das EU-Parlament beschloss am 26. März die Durchsetzung neuer EU-Urheberrechtsformen. Angestossen und geleitet von dem deutschen CDU Politiker Axel Voss diskutierte das EU-Parlament fast zwei Jahre über neue Richtlinien zur Nutzung des Urheberrechts. Was rauskam, waren die beim EU-Parlament zur Wahl gestellten Artikel 11 und Artikel 13. Kritiker werfen Voss vor, während dieser zwei Jahre Bedenken von Experten, kleineren Unternehmen und der jüngeren Bevölkerung vollkommen ignoriert zu haben. So bezog sich etwa ein enger Parteikollege von Voss Daniel Caspary auf die Masse an Leuten, die auf die Strasse gehen gegen Artikel 13, als Gekaufte von den grossen Konzernen.

Doch was bewirkt Artikel 13?

Wer heute etwas postet, was ein anderer kreiert hat, ohne dessen Zustimmung, hält sich nicht an Urheberrechte. Das kennen an sich die meisten, wer etwa auf YouTube eine Folge seiner Lieblingsserie hochlädt, kann sicher gehen, dass diese irgendwann runtergenommen wird. Dies da der Lizenzbesitzer (meist ein Label ein Producer oder sogar der Creator selbst) damit nicht einverstanden ist. Unter dem Urheberrecht fallen neben Videos sämtlicher Art ebenso Musik, Fotos, Filme, Bücher und Gifs.

Gut, dies als kleine Erklärung des momentanen Urheberrechts. Hoffe verständlich, ansonsten gibt es hier von der ARD ebenso noch ein gutes Video. Wir etwa bei Tize benutzen ebenso nur Bilder, welche jedem frei zu Verfügung stehen, da wir sonst mit Klagen von grossen Bildagenturen rechnen müssten.

Durch die Einführung des Artikel 13 ändert sich jetzt in ganz Europa die Rechte folgendermassen: Wenn man etwa wieder auf YouTube eine Folge seiner Lieblingsserie hochlädt, muss nicht selbst mit einer Strafe rechnen, sondern YouTube selbst wird bestraft, da sie zuliessen, dass so etwas hochgeladen wurde. Heisst: Artikel 13 zwingt alle grossen US-Konzerne wie YouTube, Twitter, Pinterest, Google, Facebook daher ebenso Instagram selbst für sämtliche Urheberrechtsverletzungen zu zahlen. Dass die Firmen darauf keine Lust haben und natürlich nicht sämtliche Fälle und Videos beobachten können, ist klar.

Beispiel gefällig? Pro Minute werden rund 300 Stunden Videomaterial auf YouTube hochgeladen. Daher sind die grossen Netzwerke und Konzerne gezwungen, sogenannte «Uploadfilter» beim Hochladen neuer Inhalte einzusetzen. Gemeinnützige Organisationen oder kleinere, wie etwa WWF oder Wikipedia sind jedoch ausgeschlossen. Bei Interesse hier das Dokument des EU-Parlaments zum gesamten Artikel 13.

Was ist ein Upload-Filter?

Ein Upload-Filter ist die wahrscheinlichste einfachste und günstigste Methode für die grossen Konzerne. So muss man sich vorstellen, wie YouTube für sämtliche Verletzungen des Rechts gerade steht, einfach nicht möglich. Die Upload-Filter würden, wenn man ein Video hochlädt, überprüfen, ob dieses geschützte Urheberinhalte hat. Wenn ich etwa wie üblich eine Folge meiner Lieblingsserie hochladen will, würde beim Hochladen schon von YouTube aus ein Verbot bekommen.

Dass die Filter aber zwischen Urheberrechtsverletzungen und Satire/Kritik unterscheiden können, wie etwa bei einem Meme, mag zu bezweifeln sein. Weshalb eben das halbe Internet um seine Existenz bangen muss.

Aber die Schweiz ist doch gar nicht in der EU! Ändert das was?

Tja schön wäre es, doch der reine bürokratische Aufwand für die Firmen, um die Schweiz da rauszuhalten, ist gigantisch. Schon bei anderen Gesetzen zum Thema Datensicherheit von der EU in der Vergangenheit wurde die Schweiz gleich behandelt wie andere EU-Staaten. Falls dies jedoch anders sein könnte, gilt es doch noch immer als wahrscheinlich das Videos von Schweizer YouTubern dann im Ausland nicht zu sehen sein würden. Schon nicht ganz so geil für die Schweizer Youtuber.

Ja, für viele, die YouTube/Twitter/Instagram tagtäglich nutzen, wird sich einiges mit Artikel 13 ändern. Durch die Uploadfilter könnten ganze YouTube Kanäle zusammenbrechen, so könnten etwa europäische Youtube-Accounts Probleme bekommen, Videos aus Asien oder Amerika sich anzusehen, da diese Musik wird so gut wie verschwinden von YouTube. Twitter fürchtet um fast sämtliche ihrer bildlichen Inhalte und natürlich ebenso um viele Nutzer. Die Streaming Plattform Twitch kündigte an, sich womöglich aus Europa zurück zu ziehen. Das und noch vieles mehr, die wirklichen Ausmasse werden wir erst erleben, wenn Artikel 13 in Kraft tritt.

Also doch alles ein wenig mehr, als nur ein paar Memes, die verschwinden werden.

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