2020 ist ein aufwühlendes Jahr. 2020 dauert kaum sechs Monate und könnte vom Gefühl her bereits ein ganzes Geschichtsbuch mit Ereignissen füllen. Was mit verheerenden Feuerbrunsten in Australien begann, spitzt sich unter der anhaltenden Covid-19-Pandemie, ständigem Social Distancing, in Anti-Rassismus-Demonstrationen zu.

Trotz Social Distance demonstrieren

Mit der starken Ausbreitung des Covid-19 Virus haben zahlreiche Staaten im Zuge ihrer Massnahmen gegen das Virus ein Versammlungsverbot ausgesprochen. Das Einschneiden in ein Grundrecht, was zur Dämmung von Corona dient und demnach als verhältnismässig abgesegnet wurde. In der Schweiz wird das Verbot von Demonstrationen und Streiks im Epidemiegesetz von 2012 zwar nicht konkret erwähnt, laut Art. 40 Abs. 2 lit. a dürfen die zuständigen kantonalen Behörden aber Massnahmen aussprechen und u. a. Veranstaltungen verbieten oder einschränken.

Passend dazu ist in der Verordnung 2 vom 13. März 2020 betr. der Bekämpfung des Coronavirus unter Art. 6b festgehalten, dass an politischen und zivilgesellschaftlichen Kundgebungen höchstens 300 Personen teilnehmen dürfen. Passend dazu werden in der Erläuterung zur genannten Verordnung Demonstrationen als Veranstaltungen definiert, die der politischen und gesellschaftlichen Meinungsäusserung und -bildung dienen und typischerweise im öffentlichen Raum stattfinden. Damit ist klar, dass auch in der gegenwärtigen Lage Demonstrationen jeglicher Art mit über 300 Teilnehmenden grundsätzlich strafbar sind.

Demonstrant*innen am BLM-Protest in Bern, 13.06.2020

Seit Mitte Mai schwankt die Zahl der Corona Neuerkrankten zwischen 50 und knapp 10 Personen. Damit haben wir die Ausbreitung des Virus durch das strikte Social Distancing stark dezidiert. Natürlich gilt es nach wie vor Hygienemassnahmen einzuhalten, und auch der ehemalige BAG-Abgeordnete Daniel Koch mahnt vor zu schnellen Lockerungen.

Es stellt sich meinerseits jedoch die Frage, ob das Versammlungsverbot nach wie vor verhältnismässig ist. Insbesondere mit der gegenwärtigen Weltlage und der hitzigen Anti-Rassimus-Diskussion stellt sich ein grosses öffentliches Interesse gegen die Einschränkung des Grundrechts Art. 22 BV.

Seitdem der Afroamerikaner Georg Floyd am 25. Mai in Minneapolis brutal von einem Polizisten ermordet wurde, steht die Welt kopf. Weltweit gehen Menschen auf die Strasse um gegen Rassismus jeglicher Art und Polizeigewalt zu kämpfen. Auch in der Schweiz finden seit Anfang Juni in Genf, Bern, Zürich und anderen grösseren Orten Demonstrationen im Namen der Anti-Rassismus-Bewegung statt.

Auch in der Schweiz gingen sie auf die Strasse

Am Samstag, 13. Juni gingen in Zürich, Bern, St. Gallen und Luzern Tausende von Menschen auf die Strassen. Darunter insbesondere junge Erwachsene, die im Echo schreiend, Parolen rufen, Plakate in die Luft halten und unter tosendem Applaus die Namen derer rufen, die aufgrund von Polizeigewalt verstorben sind. Georg Floyd. Breonna Taylor. Mike Ben Peter. Letzterer starb vor zwei Jahren nach einer Polizeitkontrolle in Lausanne. Und damit ist er kein rassistischer Einzelfall in der Schweiz. Insbesondere die Dubler-«Mohrekopf»-Debatte zeugt doch davon, dass auch die Schweiz rassistische Wurzeln hat und diese bis ins Jahr 2020 durchgezogen hat.

Bereits im Jahr 2017 hat sich eine Petition gegen die Bezeichnung «Mohrekopf» für das Süssgebäck eingesetzt. Ohne Erfolg. Auch heute weigert sich der Inhaber der Firma Robert Dubler den Namen seines traditionellen Gebäcks zu ändern. Dessen Aufmache habe sich schliesslich seit der Gründung im Jahr 1946 weder im Logo, Schriftzug, noch Name je geändert.

«Der sprachliche Ausdruck bedarf des Verstands des Einzelnen, nicht des Verbots von Wörtern.»

schrieb ein Redakteur der NZZ damals zur Petition gegen die Schoko-Süssigkeit und bewertet damit die gegenwärtige Gesellschaft als überempfindlich. Zwar möchte ich der Aussage zustimmen, dass die Änderung eines Wortes vermeintlich wenig ändern wird, aber zumindest ein Zeichen setzt. Auf kleine Taten zeigen zumindest, dass die Mehrheit eines Staates die Thematik ernst nimmt. Und auf kleine Dinge, folgt etwas Grosses – Mensch ist Mensch, woher wir auch kommen und welche Hautfarbe wir haben. Heutzutage verwenden zwar die meisten Menschen den Begriff der Süssigkeit aus reiner Gewohnheit, nichtsdestotrotz basiert dieser auf einer rassistischen Vergangenheit und sollte zukünftig aus unserem Wortschatz verbannt werden. Eine Tradition schädigen wir dabei meiner Meinung nach kaum. Oder soll diese Tradition tatsächlich auf der Erniedrigung anderer Ethnien bestehen bleiben?

Demonstrant*innen am BLM-Protest in Bern, 13.06.2020

Dass nun in den letzten Wochen mehrere Tausend Personen seit Monaten zum ersten Mal die Strasse besetzten, lässt die Regierung schaudern. Corona ist noch nicht vorbei. Andererseits gibt es zu bedenken, dass in der Geschichte der Menschheit um einiges mehr Menschen an den Folgen von rassistischen Handlungen als an Covid-19 verstorben sind. Ausserdem nahmen die meisten Teilnehmer*innen schweizweiten Demos sehr ernst und trugen während der gesamten Zeit einen Mundschutz. Zwar wurden die erforderten 2 Meter Abstand nicht eingehalten, hingegen wurden Desinfektionsmittel herumgegeben.

Demonstrieren ist ein Grundrecht

Wir leben in einem ungemein privilegierten Land. Im Zuge der Versammlungsfreiheit spielt auch die Meinungsfreiheit eine grosse Rolle. Die Meinungsfreiheit, die uns erlaubt, unsere Meinung offen kundzutun. Hinsichtlich der nun jahrhundertelanger Diskriminierung von POC scheint es nur legitim, dieses Recht vollumfänglich einzufordern und die Einschränkung der Versammlungsfreiheit als unverhältnismässig zu beurteilen. Jährlich finden mehrere Hunderte unterschiedliche Demonstrationen, Streiks und Aktionen statt. Die Stadt Zürich alleine verzeichnete im Jahr 2019 rund 295 Aktionen. Dies kam in den letzten Monaten definitiv – und auch aus gutem Grunde – zu kurz. Umso wichtiger erscheint es mir, besonders angesichts des gegenwärtigen Diskurses, mit lauten Stimmen auf den Strassen, nicht nur die Regierung, sondern auch andere Mitmenschen auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas aufmerksam zu machen.

Die Polizei musst an den meisten Demos nicht eingreifen. Einzig in Zürich, als einige Teilnehmer*innen anfingen, Gegenstände auf die Beamten zu werfen, reagierten diese mit Tränengas.

Zwar wünschte ich, die Anti-Rassismus-Bewegung dürfe bald wieder verstummen, doch dies ist vermutlich erst ein erster Weckruf, der die grosse Mehrheit auf die Missstände, die seit Jahrzehnten – auch in unserer privilegierten und fortschrittlichen Gesellschaft herrschen – aufmerksam machte. Corona hin oder her.

Nicht nur die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, Gleichberechtigung auch.

Geschrieben von:

auf der Suche nach etwas Inspiration

Was ist deine Meinung? Schreib einen Kommentar!