Jeder Mensch hat ein Leben und eine gewisse Lebenspanne, in welcher einer beruflichen Tätigkeit und seiner Selbstverwirklichung nachgegangen werden kann. Dazu gehört ebenfalls zu einem gewissen Zeitpunkt das Ableben. Bereits im Vorfeld kann die eigene Beerdigung geplant und ein Testament für seine Nachkommen aufgesetzt werden.
Der etwas andere Nachlass
Der Begriff Nachlass bezeichnet bei Todesfällen das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen. Das bedeutet, dass sowohl frei verfügbares Geld als auch Vermögenswerte wie Aktien, Firmenanteile oder andere Kapitaleinlagen zum Nachlass eines Verstorbenen gehören.
Doch einen „Nachlass“ vergessen die meisten und zwar den digitalen. Unter dem Begriff digitaler Nachlass werden Datenmengen und Informationen, welche zu Lebzeiten einer Person auf den unterschiedlichsten Onlinekanälen hochgestellt wurden verstanden.
Einen Nachlass kann als Erbe an die berechtigten Personen weitergegeben werden. Das Erbe beinhaltet alles, somit auch die digitalen Daten die auf lokalen Datenträger (Vermögenswerte) gespeichert sind. Für die gespeicherten Daten im Internet (Persönlichkeitsrechte) reichen die aktuellen Rechte zumeist nicht aus. Hierbei ist der Unterschied, dass das normale Erbe als Schenkung angesehen werden kann, der digitale Nachlass ist jedoch eine mühselige Aufgabe, die übertragen wurde. Ohne die Zugangsdaten ein gar unmögliches Unterfangen. Zudem gehen auch die abgeschlossenen Verträge an die Erben über und müssen gekündigt werden können.

Erstaunliche Tatsache
Eine Thematik, welche rund 96 % der Schweizer Bevölkerung betrifft (Internetzugang) und trotzdem kaum bekannt ist. Ein Mensch kann sterben, biologischer Abfall wird irgendwann abgebaut, doch die Daten leben virtuell unbegrenzt weiter und sind sozusagen unsterblich. Deshalb ist es wichtig sich zu Lebzeiten grundlegende Dinge zu überdenken.
Tipps:
- Liste mit Zugangsdaten erstellen und möglichst aktuell halten
- Zugangsdaten an einem zugänglichen Ort aufbewahren
- Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren
- Nicht mehr benötigte Internetdienste löschen und deaktivieren (entrümpeln)
- Bei den verwendeten Internetdiensten nach der Möglichkeit einer digitalen Nachlassplanung informieren
- Onlinedienste bieten in den Profilen die Möglichkeit der automatischen Löschzeit zu aktiveren (z.B. Google)
- Einige Anbieter löschen die Konten automatisch nach dem eine Inaktivität von zwei Jahren festgestellt wird. Z. B. Microsoft (Outlook, OneDrive etc.)
- Die Daten werden nicht als Vermögenswerte angesehen, können aber durch einen Zusatz im Testament die Rechte an den Daten (Persönlichkeitsrechte) übertragen werden.
Der Problemfall ist eingetreten…
Es besteht für die Angehörigen keine Möglichkeit auf die Passwörter zuzugreifen. Die Berufung auf den Andenkenschutz gibt beschränkten Handlungsspielraum. Obwohl die rechtliche Grundlage geschaffen ist – juristisch endet die Persönlichkeit mit dem Tod, gilt dies nicht für den Datenschutz oder wenn die Anbieter ihre Provider im Ausland stehen haben. Deshalb sollte im Testament diese handschriftlich abgefasst und öffentlich beurkundet sein.
- Überblick über die Online-Aktivitäten verschaffen
- Vertrauensperson ausfindig machen
- Kostenpflichtige Abonnements Kündigen
- Benutzerkonten löschen
Wem die Fachbegriffe zu viel waren kann im folgenden Video erklärt kurz, knapp und vereinfacht noch einmal alles zusammengefasst ansehen.