In diesem Artikel geht es um Cybergrooming. Dies ist, wenn eine erwachsene Person einen oder eine Minderjährige/n online kontaktiert und dies mit sexuellen Absichten tut. Weiter werde ich euch den tschechischen Dokumentarfilm Gefangen im Netz vorstellen, wo das zentrale Thema Cybergrooming ist.
Cybergrooming
Wie schon erwähnt, geht es um die sexuelle Nötigung von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene im Internet. Sie versuchen über Onlineplattformen das Vertrauen von Kindern zu gewinnen. Dies machen sie, indem sie den Kindern Komplimente sagen und sich als ideale Gesprächsfreunde darstellen. Sie stalken das Kind aus. Was macht es in der Freizeit oder welche Musik hört es? Auf alles, was sie erfahren, bauen sie eine Gemeinsamkeit auf.
Zuerst chattet die erwachsene Person freundschaftlich mit dem Minderjährigen. Sobald das Vertrauen da ist, fragen sie zum Beispiel: Wollen wir ein Treffen machen? Kannst du mir ein Foto von dir schicken? Hattest du mal Sex? usw.
Wenn das Kind ein Foto von ihm schickt, hat die Person ein Druckmittel. Sie fordert mehr Fotos oder ein Treffen. Ab jetzt wird meistens dem Kind bewusst, dass etwas nicht stimmt. Doch das Kind will sich meistens nicht jemanden anvertrauen, weil es sich zum Beispiel schämt.
Cybergrooming in der Schweiz
Wie sieht es rechtlich mit Cybergrooming in der Schweiz aus? Zu Cybergrooming gibt es kein Gesetz. Aber die Handlungen, die beim Cybergrooming passieren, sind strafbar. Sexuelle Handlung an Kindern (auch bei keinem Kontakt), gezwungene sexuelle Handlungen und sexuelle Belästigungen (auch über Chatten) sind strafbar. Auch wenn es nur ein Versuch geblieben ist, ist es ebenfalls strafbar. Es muss aber nachgewiesen werden.
Wenn jemand zum Opfer von Cybergrooming geworden ist, muss er einen Strafantrag stellen. Somit ist Cybergrooming ein Antragsdelikt. Leider haben die Opfer keinen Mut es jemanden zu sagen oder machen erst viel später einen Strafantrag. Dies führt zu Komplikationen zum Beispiel sind die Beweismittel zu alt usw. Deswegen wurde eine Initiative im Jahr 2018 gestartet, mit der man Cybergrooming zum Offizialdelikt erklären will. Das bedeutet, dasss wenn die Polizei sieht, dass jemand Cybergrooming betreibt, er auch ohne eine Anzeige strafrechtlich verfolgt wird. Die Initiative konnte erfolgreich eingereicht werden, aber leider lässt die Abstimmung noch auf sich warten, da die Behandlung durch das Parlament auf die Wintersession 2023 verschoben wurde.
Prävention von Cybergrooming
Um die Fälle von Cybergrooming so niedrig wie möglich zu haben, setzt die Polizei auf Prävention. Man lehrt den Kindern den richtigen Umgang mit dem Internet, zeigt ihnen welche Gefahren das Internet birgt und wie man Fake-Freund aufdeckt. Es ist wichtig vor allem in der Familie und in der Schule darüber zu reden.
Gefangen im Netz
In diesem Dokumentarfilm geht es um die sexuelle Belästigung und Cybergrooming. Dieses Experiment wurde in Tschechien durchgeführt. Zuerst hat man drei Schauspielerinnen ausgewählt, die volljährig sind und wie zwölfjährige Kinder aussehen. Es gab verschiedene Regeln. Eine Regel war, dass man betont, dass man erst zwölf ist. Es gibt zwei Versionen des Filmes: Eine Version ab 16 und eine ab 12 Jahren.
Ich habe diesen Dokumentarfilm mit meiner Schwester angeschaut. Wir beide waren extrem schockiert und haben die ganze Zeit gesagt: «So etwas erlebt eine Zwölfjährige!» Weiter haben wir grossen Respekt vor den Schauspielerinnen, die bei diesen Dokumentarfilm mitgemacht haben. Das Resultat des Filmes ist sehr schockierend und ich denke, jeder sollte ihn anschauen, aber er ist nicht für schwache Nerven geeignet.
Quellen
- James-Studie 2022
- Projuventute
- Offizielle Website von Gefangen im Netz
- Rechtlich über Cybergrooming
- Initiative Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen
Bildquellen